Drei Begriffe, die im Alltag durcheinandergehen — dabei meinen sie Unterschiedliches.
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der zum Bewertungsstichtag „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" erzielbar wäre — ohne Zeitdruck, ohne Notlage. „Marktwert" ist im Grunde dasselbe, nur der international gebräuchliche Begriff.
Der Preis, mit dem eine Immobilie inseriert wird. Er liegt oft bewusst etwas über dem erwarteten Verkaufspreis, um Verhandlungsspielraum zu lassen.
Der tatsächlich im Notarvertrag vereinbarte Preis. Er kann über oder unter dem Verkehrswert liegen — je nach Nachfrage, Verhandlungsgeschick und Marktlage.
Wer sein Haus zu hoch ansetzt, schreckt Käufer ab und verkauft am Ende oft unter Wert. Wer zu tief ansetzt, verschenkt Geld. Eine realistische Verkehrswert-Einschätzung ist die Basis für den richtigen Angebotspreis.